Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Nr. 7493. 
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betr. 
Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Unter Bezug auf §. 90, 3 der Ersatzordnung (Wehrordnung für das Königreich Bayern 
vom 21. November 1875, Theil I) und im Verfolg der Bekanntmachung vom 16. d. Mts. 
(Gesetz= und Verordn -Bl. S. 277) folgt nachstehend Abdruck eines Ausschreibens des 
Reichskanzlers vom 14. ds. Mts., welches im Centralblatte für das Deutsche Reich 
Seite 200 enthalten ist. ibd 
München, den 29. Mai 1885. 
Frhr. von Feilitzsch. v. Feinleth. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
boeruc· 
Bekanntmachung. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. v. Mts. (Seite 187) wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der (f) Privatanstalt des Dr. A. Wichard Lange jun. 
zu Hamburg provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Be- 
fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, 
welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegen- 
wart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Zugleich wird der verliehenen Berechtigung hiermit rückwirkende Kraft zu Gunsten 
derjenigen Schüler beigelegt, welche die zu Ostern d. Is. an der Anstalt abgehaltene Ent- 
lassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Berlin, den 14. Mai 1885. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck.
	        
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