Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

Gesetz-und Verorduungs·Plu 
für das 
Königreich Bayern. 
IK 95. 
München, den 23. Juni 1885. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 20. Juni 1885, die Taggelder der Bauassistenten bei der Staatsbauverwaltung 
betr. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Deko- 
ration. — K. großbritannisches Consulat in München. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
Nr. 8426. 
Bekanntmachung, die Taggelder der Bauassistenten bei der Staatsbauverwaltung betr. 
Kal. Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben unter'm 15. Juni ds. Is. Allerhöchst zu 
bestimmen geruht, daß vom 1. Juli 1885 anfangend das Taggeld der Bauassistenten der 
Staatsbauverwaltung bei Verwendung zu Bureauarbeiten nach zurückgelegtem 5°#2 Dienst- 
jahre von vier auf fünf Mark und nach zurückgelegtem 10 ½ Dienstjahre auf sechs Mark 
erhöhet werde. 
München, den 20. Juni 1885. 
Arhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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