Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

  
esch und Rererdunngs-guct 
für das 
Königreich Bayern. 
AM 26. 
München, den 27. Juni 1885. 
· Judith ·"" 
Bekanntmachung vom 23. Juni 1885, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. — Königlich 
Allerhöchste Bewilligung zur Namensbeilegung und Wappenvereinigung. 
  
  
  
  
      
  
Nr. 9,547. 
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. 
Igl. Staatsministerium des Innern und Agl. Staatsministerium der VFinanzen. 
Gemäß den Bestimmungen in §. 40 Ziff. 2 und 3 der Allerhöchsten Verordnung im 
bezeichneten Betreffe vom 19. Februar 1885 werden in nachstehenden beiden Verzeichnissen 
1) die mit dem 1. Juli 1885 definitiv formirten Forstämter unter Angabe der mit der 
Verwaltung derselben betrauten Beamten, sowie der einschlägigen Forstamts-Assessoren und 
2) die nach dem 1. Juli 1885 vorerst noch fortbestehenden Forstreviere und Triftanstalten 
unter Angabe der mit der Verwaltung derselben betrauten Beamten 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 23. Juni 1885. 
Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär. 
An dessen Statt der k. Ministerialrath: 
Dr. v. Bischof. 
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