Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

27. 381 
2) Die Summe der gemittelten Polygonflächen muß bei entsprechender Anordnung der 
Ab= und Zugangs-Berechnung bis auf die formelle Rechnungsgrenze die Fläche des ganzen Blattes 
ergeben. Diese letztere ist für ein 5000 theiliges Katasterblatt stets 
(545,1634 — 0,00003642 n(n—i) I h 
wo n die Nummer des Blattes bedeutet. Bei einem Maaßstabe Soo oder cdo ist jene 
Fläche noch durch 4 oder 25 zu theilen. Die Zusammenstellung sämmtlicher Polygone 
eines Blattes bezw. die Vergleichung ihrer Totalsumme mit der ganzen Blattfläche hat 
wieder im ersten Polygonberechnungsheft zu geschehen. 
3) Nachdem die Mittelflächen auch in das zweite Berechnungsheft übergetragen worden, 
erscheint das Material zur späteren Benützung bei der Flächenrevision bereift. (Vergl. 8 74.) 
Durchführung der Einzelberechnung. 
61. 
1) Die Einzelberechnung ist entweder mittels der Messungszahlen, mit dem Polar- 
Planimeter oder graphisch zu bewirken, je nachdem das Eine oder Andere, unter gleich- 
zeitiger Berücksichtigung des Genauigkeitsgrades, die Arbeit mehr fäördert. 
2) Die Benutzung der Originalmaaße ist hauptsächlich bei ganz kleinen, namentlich 
aber bei schmalen langgestreckten Grundstücken wenigstens insoweit anzustreben, daß die bei 
der Messung gewonnenen Breitenmaaße den Handrifsen entnommen und nur die zugehörigen 
Längen aus der Karte abgegriffen werden. (Vergl. § 35 Ziffer 4). 
3) Die mit dem Planimeter zu berechnenden Flächen sind unter Beachtung aller hier 
durch die Theorie und Praxis gebotenen Rücksichten mindestens 2—3 mal zu umfahren. 
Der Pol ist dabei stets außerhalb zu stellen, und wo dieß nicht thunlich wäre, die Parzelle in 
mehrere Figuren zu theilen. Ferner ist darauf zu sehen, daß die Fläche direkt oder durch 
Zehner-Multiplikation der Ablesungsdifferenzen erhalten werden kann, daß zu spitze Winkel 
zwischen der Fahrstange und dem Polararm vermieden werden, daß vielmehr im Anfange 
und Ende des Umfahrens die Bewegung der Fahrstange möglichst rechtwinklig auf die 
Richtung des Polararmes geschieht, und endlich daß bei jeder 2ten oder 3ten Umfahrung 
die Stellung des Poles in zweckmäßiger Weise verändert wird. Die genaue Einstellung 
des Planimeters ist möglichst oft durch mindestens dreimaliges Umfahren passender Probe- 
figuren zu prüfen.
	        
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