Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

Gefeh-und BVerudinugs gut 
Königreich Bayern. 
IK 2. 
München, den 16. Juli 1885. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 8. Juli 1885, die Einfuhr von Zugochsen zum ermäßigten Zollsatze der Anmer- 
kung zu Tarifnummer 39e betreffend. 
  
  
  
Nr. 10,246. 
Bekanntmachung, die Einfuhr von Zugochsen zum ermäßigten Zollsatze der Anmerkung zu 
Tarifnummer 39e betr. 
Rgl. Staatsministerium der Vinanzen. 
Nachdem der Bundesrath die Obersten Landesfinanzbehörden zur Feststellung der- 
jenigen Kontrolmaßregeln ermächtigt hat, unter welchen auf Grund der Anmerkung zur 
Nummer 39c des Zolltarifs für Bewohner des Grenzbezirkes Zugochsen von 21 bis 
5 Jahren, soferne sie zum eigenen Wirthschaftsbetrieb nachweislich nothwendig sind, zu 
dem Zollsatze von 20 Mark für 1 Stück eingelassen werden dürfen, — werden hiemit 
nachstehende Bestimmungen getroffen: 
8. 1. 
Bewohner des Grenzbezirks (§. 16 Abs. 3 des Vereinszollgesetzes), welche gemäß 
der Anmerkung zu Nummer 39c des Zolltarifs Zugochsen von 2½ bis 5 Jahren zum 
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