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den Werthpapieren getrennte Zinskupons und Talons sind nicht mit vorzu-
legen. In der Anmeldung sind die Werthpapiere nach Gattung (Aktie,
Interimsschein zu solcher, Schuldverschreibung 2c.) und Benennung, sowie
nach Serien, Littera und Nummern geordnet, aufzuführen.
2b. Nach Prüfung der Anmeldung setzt die Steuerstelle den Abgaben-
betrag fest und zieht ihn ein. Bei der Berechnung der Abgabe von aus-
ländischen Werthpapieren, in welchen der Neunwerth in der fremden und in
deutscher Währung angegeben ist, bildet die letztere die Grundlage; bei
Werthpapieren, deren Neunwerth nicht in deutscher Währung sondern in
mehreren fremden Währungen angegeben ist, hat die Umrechnung in die
deutsche Währung unter Zugrundelegung der höchstgültigen fremden
Währung zu erfolgen.
Die Abstempelung der Werthpapiere erfolgt erst, nachdem die festgestellte
Abgabe gegen Quittung bezw. Interimsquittung eingezahlt oder deponirt worden
ist. Die Deponirung tritt ein, wenn die Abstempelung der Papiere am Tage
der Einzahlung der Steuer nicht mehr bewirkt bezw. beendet werden kann.
Jede Quittung muß, um gültig zu sein, von zwei Beamten vollzogen und in
derselben der Tag der Buchung der Steuer und die Nummer des Hebe= oder
Anmelderegisters, unter welcher die Buchung erfolgt ist, von der Steuerstelle
angegeben sein. Die definitive Quittung ist auf ein Exemplar der An-
meldung zu schreiben.
Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so ist dem
Ueberbringer das eine Exemplar der Anmeldung, mit Empfangsbescheinigung
versehen, zurückzugeben.
Nach erfolgter Abstempelung erhält der Steuerpflichtige die Werthpapiere
gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung, bezw. der Interimsquittung, welche
als Registerbeläge bei der Steuerstelle verbleiben, und das mit definitiver
Quittung versehene Exemplar der Anmeldung ausgehändigt.
22c. Die Abstempelung erfolgt ausschließlich durch Aufdrücken des Reichs-
stempels auf der Vorderseite des Werthpapiers. Der vermittelst Maschine
aufzudrückende Stempel besteht in einem verzierten aufrecht stehenden Rechteck,