Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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den Werthpapieren getrennte Zinskupons und Talons sind nicht mit vorzu- 
legen. In der Anmeldung sind die Werthpapiere nach Gattung (Aktie, 
Interimsschein zu solcher, Schuldverschreibung 2c.) und Benennung, sowie 
nach Serien, Littera und Nummern geordnet, aufzuführen. 
2b. Nach Prüfung der Anmeldung setzt die Steuerstelle den Abgaben- 
betrag fest und zieht ihn ein. Bei der Berechnung der Abgabe von aus- 
ländischen Werthpapieren, in welchen der Neunwerth in der fremden und in 
deutscher Währung angegeben ist, bildet die letztere die Grundlage; bei 
Werthpapieren, deren Neunwerth nicht in deutscher Währung sondern in 
mehreren fremden Währungen angegeben ist, hat die Umrechnung in die 
deutsche Währung unter Zugrundelegung der höchstgültigen fremden 
Währung zu erfolgen. 
Die Abstempelung der Werthpapiere erfolgt erst, nachdem die festgestellte 
Abgabe gegen Quittung bezw. Interimsquittung eingezahlt oder deponirt worden 
ist. Die Deponirung tritt ein, wenn die Abstempelung der Papiere am Tage 
der Einzahlung der Steuer nicht mehr bewirkt bezw. beendet werden kann. 
Jede Quittung muß, um gültig zu sein, von zwei Beamten vollzogen und in 
derselben der Tag der Buchung der Steuer und die Nummer des Hebe= oder 
Anmelderegisters, unter welcher die Buchung erfolgt ist, von der Steuerstelle 
angegeben sein. Die definitive Quittung ist auf ein Exemplar der An- 
meldung zu schreiben. 
Kann die Abstempelung nicht sofort vorgenommen werden, so ist dem 
Ueberbringer das eine Exemplar der Anmeldung, mit Empfangsbescheinigung 
versehen, zurückzugeben. 
Nach erfolgter Abstempelung erhält der Steuerpflichtige die Werthpapiere 
gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigung, bezw. der Interimsquittung, welche 
als Registerbeläge bei der Steuerstelle verbleiben, und das mit definitiver 
Quittung versehene Exemplar der Anmeldung ausgehändigt. 
22c. Die Abstempelung erfolgt ausschließlich durch Aufdrücken des Reichs- 
stempels auf der Vorderseite des Werthpapiers. Der vermittelst Maschine 
aufzudrückende Stempel besteht in einem verzierten aufrecht stehenden Rechteck,
	        
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