Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

  
seh-und Heronungsnglall 
für das 
Königreich Bayern. 
36. 
München, den 10. Oktober 1885. 
    
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 8. Oktober 1886, die Ein- und Durchfuhr von Schweinen betr — Franzoͤfisches 
Vicekonsulat in Nürnberg. — Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
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Nr. 13308. 
Bekanntmachung, die Ein= und Durchfuhr von Schweinen betreffend. 
Königliches Staatsministerium des Innern. 
Nachdem das Vorhandensein der Maul= und „Klauenseuche in aus Rußland und Ru- 
mänien eingeführten Schweinetransporten wiederholt festgestellt worden ist, sowie mit Rück- 
sicht darauf, daß diese Seuche in den Balkanländern und in Italien gegenwärtig eine 
größere Verbreitung erlangt hat, wird unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 27. August 
l. Is. Nr. 11489 — Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 457 — auf Grund des §. 7 
des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen 
betreffend —. Reichs-Gesetzblatt S. 153 ff. — und des §. 8 der hiezu erlassenen bayeri- 
schen Ausführungsverordnung vom 23. März 1881 — Gesetz= und Verordnungs-Blatt 
S. 129 ff. — bis auf Weiteres Folgendes angeordnet: 
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