Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

48. 667 
Anlage II 
zur Dienstanweisung für die Leichenschauer. 
des LeichenscharK zu................. , 
erstattet gemäß Ziffer VI der Dienstanweisung für die beichenschauer. 
  
  
  
  
  
  
  
  
9 
Vor= und Zuname, * Tag Worauf sich die 
Stand und Wohnort E3 Krankheitsangabe 
S gen und Stunde gründet 
SS (Haus-Nr.) ndern An- Krankheit Bemerkungen 
S gabe, welche des (Mittheilung 
“ V - *N— bing Todes des behandelnden 
* orstorbenen. had Anztes!) 
(Hier find alle für die 
« Pelizeibehörde erheblichen 
— Umstände zu erwähnen. 
Bei Anzeigen an die Di- 
5strieètspolizeibehörde ist u. 
A. zu bemerken, wann An- 
zeige an die Ortspolizei- 
behörde erstattet wurde, 
dann ob und welche gesund- 
heitspolizeiliche Vorkehr- 
ungen etwa bereits getroffen 
wurben.) 
Gehorsam 
............. ,den............18 
(Uuterschrift:) 
An 
das k. Bezirksamt zu.. .... .... 
(In unmittelbaren Städten: 
An den Stadtmagistttttt 
in München 
An die k. Polizeidirektion) 
oder: 
An Herrn Bürgermeister gd ... ...... 
114
	        
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