Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

Geseh-und Verudmagsngitt 
für das 
Königreich Bayern. 
K 51. 
München, den 16. Dezember 1885. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 22. November 1885, die Aufnahme in den Dienst der kogl. bayerischen Verkehrs- 
Anstalten betr. 
— — —— 
    
Nr. 3,5771. 
Bekanntmachung, die Aufnahme in den Dienst der kgl. bayer. Verkehrsanstalten betr. 
K. Staatsministerium des Mönigl. Hauses und des Aeußern. 
Unter Aufhebung der in der Bekanntmachung vom 14. Oktober 1868 enthaltenen Be- 
stimmungen über die Aufnahme der Adspiranten und Gehilfen für den Dienst der königlichen 
Verkehrsanstalten (Regier ungs-Blatt 186 8 Nr. 73, Seite 2189 ff.) sowie der Bestimmungen 
über die Aufnahme und Beförderung der Bediensteten in der Kategorie I) des Personal- 
und Besoldungsstatus der königl. Verkehrsanstalten (Verordnungs= und Anzeigeblatt vom 
19. Mai 1869 Nr. 40 Beilage S. 15—20) werden hinsichtlich der Aufnahme in den 
Dienst der königl. bayer. Verkehrsanstalten nachstehende Bestimmungen festgesetzt, welche 
mit dem 1. Januar 1886 in Wirksamkeit zu treten haben. 
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