Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

801 
eset- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
    
W592. 
München, den 19. Dezember 1885. 
  
Bekanntmachung vom 26. November 1885, betreffend die äußersten Grenzen der im öffentlichen Verkehr 
noch zu duldenden Abweichungen der Maaße und Meßwerkzeuge, Gewichte und Waagen von der absoluten 
Richtigkett. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden 
Dekoration. — Königlich spanische Konsulate zu München und Nürnberg. 
  
— — 
  
ad Nr. 15557. 
Bekanntmachung, betreffend die äußersten Grenzen der im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden 
Abweichungen der Maaße und Meßwerkzeuge, Gewichte und Waagen von der absoluten Richtigkeit. 
Rgl. Staatsministerium des Innern, Abtheilung für Kandwirthschaft, 
Gewerbe und Handel. 
Unter Bezugnahme auf den dunch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Juli 
lI. Is. veröffentlichten Beschluß des Bundesrathes vom 2. dess. Mts. (Reichs-Gesetzblatt 
vom Jahre 1885 Nr. 26 S. 263 u. ff.) wird auf Grund der Bestimmungen im Art. 10 
der durch das Reichs-Gesetz vom 26. November 1871 in Bayern eingeführten Maaß= und 
Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868, dann des Gesetzes 
134
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.