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Forstamt Thierhaupten: Forstamt Weisingen:
Forstmeister in Thierhaupten, Forstmeister in Weisingen.
Förster in Haselbach. « ,,Welden:
„ Tussenhausen: Forstmeister in Welden,
Forstmeister in Tussenhausen. Förster in Streitheim.
b„ Unterhausen: „ Wettenhausen:
Forstmeister in Unterhausen. Forstmeister in Wettenhausen.
„ Unterliezheim: „ Zusmarshausen:
Forstmeister in Unterliezheim, Forstmeister in Zusmarshausen,
Forstamts-Assessor in Tapfheim. Förster in Glöttweng.
Nr. 2451.
Bekanntmachung, die Ausführung der Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878,
hier die Vorstände der Anwaltskammern betreffend.
Königl. Staatsministerinm der Justiz.
Der Personalstand der Vorstände der Anwaltskammern, wie derselbe mit Bekannt-
machung vom 16. April 1884 — Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 125 ff., Justiz-
ministerialblatt Seite 78 ff. — zur öffentlichen Kenntniß gebracht wurde, ist mangels
einer Wahl nach §. 44 Absatz 2 der Rechtsanwalts-Ordnung und infolge der gemäß
§. 46 des Gesetzes vollzogenen jüngsten Wahlen für das Geschäftsjahr 1884/85 und
bezw. für das Jahr 1885 vollständig unverändert geblieben, was hiemit bekannt gegeben wird.
Müinchen, den 21. Februar 1885.
Dr. von Fänste.
Der General-Sekretar:
Ministerialrath von Neuper.
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