Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1883 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1885. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungebezirks von Oberbayern beträgt für das 
Jahr 1885 6,578,496 74 J, wovon ein Steuerprozent auf 65,784 M 96 J iich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1885. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat die Bitte gestellt, den Hauptlehrern an den gewerblichen Fort- 
bildungsschulen staatliche Dienstalterszulagen zu gewähren, wie solche den Volksschullehrern 
bewilligt sind. 
Wir beauftragen Unser Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
Angelegenheiten, diese Bitte auf Grund der bestehenden Vorschriften über die Verleihung 
der staatlichen Dienstalterszulagen zu würdigen und zu bescheiden. 
2. Der Landrath hat die früheren Beschlüsse bezüglich der Verpflichtung der Kreis- 
gemeinde zur Dotirung und Unterhaltung der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt für Ober- 
bayern, dann zur Erhaltung der damit in Verbindung stehenden sechsklassigen Uebungs= und 
Musterschule erneuert, desgleichen auch die frühere Bitte um Uebernahme der benannten 
Unstalt auf Centralfonds wiederholt. 
Wir verweisen hierwegen auf Ziffer IV 1 der Abschiede für den Landrath von 
Oberbayern vom 24. März 1883, dann vom 5. Mai 1884, worin Wir diese Beschlüsse 
und Anträge bereits beschieden haben.
	        
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