M7. 81
Ferner hat der Landrath abermals wie im Vorjahre an die Willigung von Stipendien
für die Zöglinge der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt Bedingungen geknüpft, welche Wir
nicht zu genehmigen vermögen; Wir haben deshalb die Absetzung des hiefür vorgesehenen
Betrages im Etat der Anstalt angeordnet.
Der Landrath hat weiter die Bitte gestellt, für die Uebungs= und Musterschule an
der Kreis-Lehrerinnenbildungsanstalt den Charakter einer katholischen Konfessionsschule all-
mählig dadurch herzustellen, daß bei Neuzugängen nur mehr katholische Lehrerinnen zur
Verwendung kommen und in der Regel nur mehr katholische Schülerinnen aufgenommen werden.
Wir vermögen diesem Antrage keine Folge zu geben, da die Kreis-Lehrerinnenbild=
ungsanstalt, welch letzterer die Uebungs= und Musterschule zur Ausbildung der Seminaristinnen
im praktischen Schulhalten als ein besonderer Bestandtheil angefügt ist, nach dem von Uns
genehmigten Statut nicht die Aufgabe hat, nur Lehrerinnen einer einzelnen bestimmten
Konfession heranzubilden.
3. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der weiteren Behandlung des ihm seitens
Unserer Kreisregierung, Kammer des Innern, von Oberbayern mitgetheilten Aktenmaterials
über die rechtlichen Beziehungen zwischen der Kreisgemeinde einerseits und den gemeindlichen
Realschulen des Regierungsbezirkes und den betheiligten Stadtgemeinden andererseits er-
theilen Wir Unsere Genehmigung.
4. Den Beschlüssen des Landrathes über die Gehaltsverhältnisse des Schreib= und
Musiklehrers an der Kreisrealschule in München, Eduard Schwab, und über die demselben
aufzuerlegende Verpflichtung zur unentgeltlichen Vesorgung des Anstalts-Chorregentendienstes
ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
5. Der Landrath hat den zur Gewährung von Stipendien zum Besuche des Hufbe-
schlagunterrichtes bestimmten Betrag auf 1500 -M erhöht.
Diesem Beschlusse ertheilen Wir unter Anerkennung der vom Landrathe hiedurch be-
thätigten Bereitwilligkeit zur Förderung des Hufbeschlagwesens gerne Unsere Genehmigung.
6. Der Landrath hat bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalt
München die Erhöhung der Gebühren für die Verpflegung in der I. Klasse beschlossen; diesem
Beschlusse haben Wir Unsere Genehmigung bereits ertheilt, in welcher Beziehung Wir
auf die von Unserem Staatsministerium des Innern an die Regierung, K. d. J., von
Oberbayern ergangene Entschließung vom 24. Dez. v. Is. Nr. 16,634 verweisen.
14“