Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

26 
Beilage I zum Gesetz= und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern vom Jahr 1885.“ 
  
Erkenntniß des Gerichtshofes für Kompetenzkonflikte in Sachen des Pforzheimer Bankvereins gegen 
die k. k. österr. Staatsbahnverwaltung als Rechtsnachfolgerin der Kaiser-Franz-Josephs-Bahn-Aktien- 
Gesellschaft in Wien, wegen Arrestes, hier den bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen dem k. Staats- 
ministerium des k. Hauses und des Aeußern und dem k. Amtsgerichte Passau betressend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in Sachen des Pforzheimer Bankvereins gegen 
die k. k. österr. Staatsbahnverwaltung als Rechtsnachfolgerin der Kaiser-Franz-Josephs-Bahn- 
Aktiengesellschaft in Wien, wegen Arrestes, hier den bejahenden Kompetenzkonflikt zwischen 
dem k. Staatsministerium des k. Hauses und des Aeußern und dem k. Amtsgerichte Passau 
betreffend, zu Recht: 
daß in vorwürfiger Sache der Rechtsweg zuläßig sei. 
Gründe: 
Der Pforzheimer Bankverein ist als Inhaber von 60 Stück zu 50, verzinslicher Prio- 
ritätsobligationen à 200 fl. österr. Währung Gläubiger der k. k. privilegirten Franz-Josephs= 
Bahn--Aktiengesellschaft in Wien. 
Nach den Angaben des Vertreters des Pforzheimer Bankvereins sind diese Inhaber= 
Papiere im Jahre 1873 emittirt und enthalten im Aufdrucke verschiedene Anlehensbeding- 
ungen, insbesondere unter Anderm auch dahin gehend, daß die fälligen Coupons und die 
rückzjahlbaren Obligationen nach Wahl der Besitzer entweder bei der Hauptkasse der Gesellschaft 
in Wien in österr. Silberwährung mit 200 fl. Kapital, beziehungsweise 5 fl. Zins, oder 
bei den vom Verwaltungsrathe bekannt zu gebenden Bankhäusern des In= und Auslands 
und zwar in Süddeutschland mit 233 ½ fl. süddeutscher Währung Kapital und 5 fl. 50 kr. 
süddeutscher Währung Zinsen, sowie an den Thalerplätzen mit 133 ½ Thaler Kapital und 
3 Thaler 10 Gr. Zinsen, einzulösen seien. 
Nach weiterer Behauptung des gedachten Vertreters soll für die Erfüllung dieser Ver- 
pflichtungen aus der fraglichen Obligationsemission Zahlstelle in Frankfurt am Main bei 
der dortigen Vereinsbank errichtet sein. 
* Beilage II ausgegeben zu München den 4. April 1885. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.