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b. Die optischen Signale am Bahnhofs-Abschlußtelegraphen sind
folgende:
13. Einfahrt ist gesperrt.
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der Telegraphenarm muß nach rechts wage- Die Signallaterne am Telegraphenmast
recht gestellt sein. zeigt nach Außen rothes Licht und nach Innen
(dem Bahnhof zugekehrt) grünes Licht.
14. Einfahrt ist frei.
bei Tage: bei Dunkelheit:
Der Telegraphenarm nuß schräg rechts Die Signallaterne am Telegraphenmast zeigt
nach oben gerichtet sein (unter einem Winkel nach Außen grünes Licht und nach Innen (dem
von etwa 45 Grad). Bahnhof zugekehrt) weißes Licht.
Wo es für nothwendig erachtet wird, die Ablenkung der Züge vom durchgehenden Ge-
leise durch Signale am optischen Telegraphen kenntlich zu machen, gelten folgende Be-
stimmungen:
1. Die Ablenkung in ein abzweigendes Geleis ist stets an demselben Telegraphenmast
zu signalisiren, an welchem sich das Signal für das Verbleiben im durchgehenden
Geleise befindet.
2. Die Anwendung von Ausfahrtssignalen auf den Bahnhöfen ist gestattet; in der Regel
sind dieselben vor dem zu deckenden Punkte aufzustellen. In Ausnahmefällen
können die Signalzeichen für die Ausfahrt an einem und demselben Telegraphen-
mast mit den Signalzeichen für die Einfahrt angebracht werden, sofern ihre Er-
kennung dem verantwortlichen Stationsbeamten direkt möglich ist, oder durch Nach-
ahmungssignale möglich gemacht wird.
3. Die Signale sind, in der Richtung des fahrenden Zuges gesehen, folgende: