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die provisorische Steuererhebung für das Jahr 1886 betreffend, wird bis zum 30. Juni
1886 verlängert.
Gegeben zu Hohenschwangan, den 30. März 1886.
Ludwig:
Dr. Frhr. v. Entz. Dr. v. Fänstle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilikzsch. v. Beinleth.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
Der Ministerialrath
im k. Staatsministerium des Innern,
v. Neumayr.
Nr. 4266.
Bekanntmachung, die Stelle des Verwaltungsbeamten beim k. Gendarmerie-Corps-Commando
etreffend.
Rl. Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium.
Seine Majestät der König haben allergnädigst zu bestimmen geruht, daß dem
Gendarmerie-Corps-Commando an Stelle des in §. 3 Abs. 3 der allerhöchsten Verordnung
über die Organisation der Gendarmerie vom 24. Juli 1868 (Reggs.-Bl. S. 1385) vor-
gesehenen Regiments-Qnartiermeisters ein Rendant nach Abtheilung A, Nangklasse V,
Stufe V. b der Rangklassen-Eintheilung der Beamten der bayerischen Militärverwaltung
beigegeben werde.
München, den 30. März 1886.
Frhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth.
Der General-Sekretar:
Ministerialrath v. Nies.
Auszug aus der Abelsmatrikel rath Franz Ritter von Brandl in Reichen-
des Königreiches. hall für seine Person als Ritter des k. Ver-
dienst-Ordens der Bayerischen Krone bei
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: der Ritter-Klasse Lit. B Fol. 45 Act.-
unter'm 26. März ds. Is. der k. Ban-= Num. 38161.