Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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et und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
/W 16. 
München, den 4. Mai 1886. 
  
JInyalt 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 21. April 1836, die Verlängerung des Landtages betreffend. — 
Bekanntmachung vom 26. April 1836, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstallen betreffend. — Bekanntmachu * 
vom 29. April 1886, die juristische Persönlichkeit der Zweigvereine des St. Johannisvereines betressend. 
Hofdienst- Nachrichten. — Ordensverleihung. 
  
Königlich AllerhöchsteEutschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend 
Ludwig II. 
von Gottes Guaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ett. ett. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Tit. VII 
§. 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 22. Mai des laufenden Jahres einschließlich 
28 
zu verlängern.
	        
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