Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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□ 
.das 
II. Königreich Bayern. 
l. Das Real-Lehr-Institut von Anton Alfons 
Bertololy und Valentin Trautmann zu 
Frankenthal (Pfalz), 
. die Handelsschule von Josef Damm zu Markt- 
breit a. Main. 
III. Königreich Sachsen. 
Die Neal-Abtheilung der Lehr= und Erzieh- 
ungs-Anstalt von Böhme zu Dresden, 
Real-Institut von G. Müller-Gelinef 
und P. Th. Schumann (früher Gelinek- 
Körner'sches Real-Institut daselbst!), 
„ Lehr-Iunstitut des I)#r. Th. Schlemm 
(früher Käuffer) daselbst. 
IV. Königreich Württemberg. 
ie Privat-Lateinschule des Professors Warth 
zu Kornthal, 
ü höhere Handelsschule zu Stuttgart7), 
„ Privat-Lehranstalt von Friedrich Nauscher 
(Justitut Rauscher) daselbst. 
— 
V. Großherzogthum Baden. 
Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim 
(verbunden mit der höheren Bürgerschule 
daselbst). 
VI. Herzogthum Brannschweig. 
#Die Privat-Lehranstalt des I0r. Günther zu 
Braunschweig. 
VII. Herzogthum Anhalt. 
Oas Erziehungs= und Unterrichts-Institut des 
Prof. 10r. Briuckmeier zu Ballenstedt und 
die (7) lateinlosen Parallelklassen dieses 
Instiluts. 
VIII. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Die Erziehungs-Anstalt des 10r. Johannes 
Barop zu Keilhau. 
IX. Freie und Hansestadt Lübeck. 
I1)r. G. A. Reimann 
(früher von Großheim) zu Lübeck. 
Die Realschule des 
X. Freie Hausestadt Bremen. 
Die Realschute von C. W. Debbe zu Bremen. 
XI. Freie und Hausestadt Hamburg. 
I. Die Schule des l0r. T. A. Bieber zu Hamburg, 
2. » „ Dr. H. Bock (früher I)r. J. 
G. Fischer) daselbst, 
2 der Gebrüder F. und W. Glitza 
daselbst, 
„ von F. L. Nirrnheim daselbst, 
5. „ „ des Dr. M. Otto daselbst, 
# „ israelitische Stiftungsschule daselbst, 
1. „ Talmnuod-Tora-Schnle daselbst, 
. Nealschule der reformirten Gemeinde 
daselbst. 
1) Auf dieser Anstalt ist der obligakorische Unterricht im Latein auf die drei unteren Klassen beschränkt. 
2) Die Verleihung der Mititärberechtigung hat nur bis zum 1. Oktober 1886 Geltung.
	        
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