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renten-Ablösungskasse des Staales für die Jahre 1881, 1882 und 1883 genaue Nachweisungen
vorgelegt und hiedurch die Bestimmungen des Tit. VII 8§. 11 und 1#0 der Verfassungs-Urkunde
erfüllt worden.
III. Abschuitt.
A.
Wünsche und Anträge zum Finanzgesetz und Budget
und zwar:
I. Jum Finanzgesetz und Zudget der XIII. Finanzperiode.
S. 153.
Hinsichtlich des Umbanes des Landtagsgebäudes haben beide Kammern beschlosfen:
„die endgiltige Feststellung des Bauprogrammers einer Kommission beider Kammern
zu überweisen und in diese aus der Kammer der Reichsräthe deren Direktorium und drei
von der Kammer zu wählende Milglieder, aus der Kammer der Abgeordneten deren Di
reltorinm und sieben von der Kammer der Abgeordneten zu wählende Mitglieder zu
entsenden,
serner die Kommission zu ermächtigen, eine Subtommission zur Beanssichtigung des
Baues mit der Befuguiß einzusetzen, die während der Bauführung sich eiwa ergebenden
unvorhergesehenen Fragen im Einvernehmen mit der l. Staatsregierung zu regeln“.
Mit Allerhöchster Genehmigung ist bei der Ausführung des Umbanes diesem Gesammtbeschlusse
entsprechend verfahren worden.
8. 14.
Der Bitte beider Kammern:
„hinsichtlich der Dienststunden der Postanstallen für den Verlehr mit dem Publikum
auordnen zu wollen, daß die für die Sonntage und einige Feiertage bisher eingeführte
Beschränkung der Dienststunden nicht nur auf alle den christlichen Konfessionen gemein-
schaftlichen Festtage, sondern auch auf die besonderen Feiertage eines Religionstheiles an
Orten, an welchen derselbe vorwiegend ist, ausgedehnt, überdieß für die Postbediensteten,
deren Konfession am Orte ihres Dienstes nicht die vorwiegende ist, die obige Befreiung
hinsichtlich der Dienstzeit gleichwohl thnnlichst gewährt werde, und daß an Sonntagen die
Schallerdienststunden von acht auf vier zu reduziren seien",
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