Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

ob nicht den landwirthschaftlichen und gewerblichen Kreditgenossenschaften und ge- 
nossenschaftlichen Darlehenskassen die Befreiung von der Napitalrentensteuer zu gewähren 
sei, einer näheren Erhebung und Erwägung unterzogen und je nach Befund dem nächsten 
Budgetlandlage ein dießbezüglicher Gesetzenlwurf in Vorlage gebracht werde“ 
Slaatsministerium der Finanzen die erforderlichen Erhebungen bereits gepflogen und 
beauftragen Wir daeselbe, den Gegenstand einer weileren Erwägung zu unterziehen. 
hat das l. 
ll. Dum Finanzgesetz und Budget der XVIIlI. Finanzperiode 
170. 
Wir ersüllen gerne und mil besonderem 
Wohlgesallen die mit gemeinschaftlichem Beschlusse beider 
Kammern ansgesprochene Bille, 
die Errichlung eines Standbildes Seiner Maiestäl des Königs Ludwig l. in der 
Walhalla zur Feier Allerhöchsideren hundertjährigen Geburtsfestes 
und ordnen au, daß das k. Slaatsministerium des Innern für Kirchen und 
die zu diesem Zwecke in das Budnet der XV'III. Finanzperiode eingesetzte Summe in gecigucter 
Weise verwende. 
zu gestatten, 
Schul-Angelegenheiten 
S. 20. 
DOem Gesammbeschinsse beider Kammern: 
„die Pelition der Gemeindeverwallung Gremheim um Gewährung eines entsprech 
enden Zuschusses aus Staatsfonde zur Tilgung der ans den Dammbanten erwachsenen 
Schulden der k. Slaatsregierung zur Berücksichtigung mit dem Ersuchen hinüberzugeben, 
aus der für Vollendung der Donankorreltion im Regierungsbezirle Schwaben und Neuburg 
im Budget emhaltenen Summe von 100,000 „A einen entsprechenden Betrag unzuweisen“, 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung und beauftragen das l. Staatoministerium des Junern, hienach 
dars Weitere zu verfügen. 
S§. 21. 
Dem Gesammtbeschlusse der beiden Kammern entsprechend, beanftragen Wir das l. Slaats 
ministerium des Junern für Kirchen= und Schul Angelegenheiten, die Aufhebung einer der geringst 
frequentirten Industrieschulen bie zur nächsten Finanzperiode in Erwägung zu ziehen und #c nach 
dem Ergebnisse Uns weiteren Antrag in umerbreiten. 
 
	        
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