ob nicht den landwirthschaftlichen und gewerblichen Kreditgenossenschaften und ge-
nossenschaftlichen Darlehenskassen die Befreiung von der Napitalrentensteuer zu gewähren
sei, einer näheren Erhebung und Erwägung unterzogen und je nach Befund dem nächsten
Budgetlandlage ein dießbezüglicher Gesetzenlwurf in Vorlage gebracht werde“
Slaatsministerium der Finanzen die erforderlichen Erhebungen bereits gepflogen und
beauftragen Wir daeselbe, den Gegenstand einer weileren Erwägung zu unterziehen.
hat das l.
ll. Dum Finanzgesetz und Budget der XVIIlI. Finanzperiode
170.
Wir ersüllen gerne und mil besonderem
Wohlgesallen die mit gemeinschaftlichem Beschlusse beider
Kammern ansgesprochene Bille,
die Errichlung eines Standbildes Seiner Maiestäl des Königs Ludwig l. in der
Walhalla zur Feier Allerhöchsideren hundertjährigen Geburtsfestes
und ordnen au, daß das k. Slaatsministerium des Innern für Kirchen und
die zu diesem Zwecke in das Budnet der XV'III. Finanzperiode eingesetzte Summe in gecigucter
Weise verwende.
zu gestatten,
Schul-Angelegenheiten
S. 20.
DOem Gesammbeschinsse beider Kammern:
„die Pelition der Gemeindeverwallung Gremheim um Gewährung eines entsprech
enden Zuschusses aus Staatsfonde zur Tilgung der ans den Dammbanten erwachsenen
Schulden der k. Slaatsregierung zur Berücksichtigung mit dem Ersuchen hinüberzugeben,
aus der für Vollendung der Donankorreltion im Regierungsbezirle Schwaben und Neuburg
im Budget emhaltenen Summe von 100,000 „A einen entsprechenden Betrag unzuweisen“,
ertheilen Wir Unsere Genehmigung und beauftragen das l. Staatoministerium des Junern, hienach
dars Weitere zu verfügen.
S§. 21.
Dem Gesammtbeschlusse der beiden Kammern entsprechend, beanftragen Wir das l. Slaats
ministerium des Junern für Kirchen= und Schul Angelegenheiten, die Aufhebung einer der geringst
frequentirten Industrieschulen bie zur nächsten Finanzperiode in Erwägung zu ziehen und #c nach
dem Ergebnisse Uns weiteren Antrag in umerbreiten.