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Nr. 15129.
Bekauntmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und
Staatsbehörden mit Militäranwärtern, hier die Anstellungsbehörden im Reichsdienste betreffend.
Rgl. Staatsministerium des Innern und Ral. Rriegsministerium.
Unter Bezug auf das Ausschreiben vom 24. Dezember 1883 (Ges.= u. Verordn.-Bl.
S. 503) folgt eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Juli 1886, welche im
Central-Blatte für das Deutsche Reich, Seite 306, enthalten ist.
München, den 7. November 1886.
Frhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth.
Der General-Sekretär,
Ministerialrath v. Nies.
Abdruck.
Bekanntmachung.
Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 24. November 1883 (Central-Blatt f. d.
Deutsche Reich S. 339) wird hierunter das Gesammtverzeichniß derjenigen Behörden cc.
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche hinsichtlich der in Anlage I) der Grundsätze für
die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden
mit Militäranwärtern (Bekanntmachung vom 25. März 1882, Central-Blatt S. 123)
aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungsbehörden (F. 12 der Grund-
sätze und Ziffer VII der Erläuterungen) anzusehen sind:
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