Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

9. 101 
Einkommens des Verwalters dieser Anstalt haben bereits Unsere Genehmigung erhalten. 
Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Entschließung des Staatsministeriums des 
Innern vom 16. Dezember 1886 Nr. 16 863. 
Die vom Landrathe bei Berathung des Vorauschlags der reorganisirten Kreis-Kranken- 
und Pflege-Anstalt der Pfalz in Frankenthal für 1887 gefaßten Beschlüsse erhalten hiermit 
Unsere Genehmigung. 
5. In gleicher Weise ertheilen Wir den von dem Landrathe bei der Berathung 
der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt Klingenmünster gefaßten Beschlüssen Unsere 
Genehmigung. 
6. Auf den Antrag des Landraths, daß die Militäreinquartierungen anläßlich der 
Gefechts= und Schießübungen der Infanterie, statt wiederholt einzelne Distrikte mit den- 
selben zu belegen, nach Thunlichkeit auf geeignete Distrikte zu vertheilen seien, erwidern 
Wir, daß die Auswahl des Terrains für fragliche Uebungen durch militärische Rücksichten 
beschränkt ist, und daher eine öftere Inanspruchnahme derselben Gegend und derselben 
Quartiere sich nicht vermeiden läßt. Zur thunlichsten Fernhaltung einer Ueberlastung 
einzelner Gemeinden hat indessen das Kriegsministerium bereits die Anordnung veranlaßt, 
daß seitens der Infanterie-Truppentheile gelegentlich der Gefechts= und Schießübungen im 
Terrain Ouartier= und Naturalleistungen von den Einwohnern in thunlichst geringem 
Maße in Anspruch genommen werden. « 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen und er- 
theilen ihm die Versicherung Unserer besonderen Huld und Gnade. 
München, den 21. Februar 1887. 
Luitpol!d 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. uß. Ur v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. v. Peinleth 
Auf Allerhöchsten Befehl- 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
18
	        
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