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Einkommens des Verwalters dieser Anstalt haben bereits Unsere Genehmigung erhalten.
Wir verweisen in dieser Beziehung auf die Entschließung des Staatsministeriums des
Innern vom 16. Dezember 1886 Nr. 16 863.
Die vom Landrathe bei Berathung des Vorauschlags der reorganisirten Kreis-Kranken-
und Pflege-Anstalt der Pfalz in Frankenthal für 1887 gefaßten Beschlüsse erhalten hiermit
Unsere Genehmigung.
5. In gleicher Weise ertheilen Wir den von dem Landrathe bei der Berathung
der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt Klingenmünster gefaßten Beschlüssen Unsere
Genehmigung.
6. Auf den Antrag des Landraths, daß die Militäreinquartierungen anläßlich der
Gefechts= und Schießübungen der Infanterie, statt wiederholt einzelne Distrikte mit den-
selben zu belegen, nach Thunlichkeit auf geeignete Distrikte zu vertheilen seien, erwidern
Wir, daß die Auswahl des Terrains für fragliche Uebungen durch militärische Rücksichten
beschränkt ist, und daher eine öftere Inanspruchnahme derselben Gegend und derselben
Quartiere sich nicht vermeiden läßt. Zur thunlichsten Fernhaltung einer Ueberlastung
einzelner Gemeinden hat indessen das Kriegsministerium bereits die Anordnung veranlaßt,
daß seitens der Infanterie-Truppentheile gelegentlich der Gefechts= und Schießübungen im
Terrain Ouartier= und Naturalleistungen von den Einwohnern in thunlichst geringem
Maße in Anspruch genommen werden. «
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen und er-
theilen ihm die Versicherung Unserer besonderen Huld und Gnade.
München, den 21. Februar 1887.
Luitpol!d
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. uß. Ur v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. v. Peinleth
Auf Allerhöchsten Befehl-
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.
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