Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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gestellt, entweder das Institut eines Kreisschulinspektors der Oberpfalz aufzuheben, oder die 
Kosten hiefür durch Einsetzung einer solchen Position in das nächste Staatsbudget auf Staats- 
sonds zu übernehmen. 
Was nun zunächst diese Bitte anbelangt, so vermögen Wir derselben keine Folge zu 
geben, indem die Erwägungen, welche zu dem Landrathsabschied vom 9. Mai 1884 geführt 
haben, auch gegenwärtig noch unverändert fortbestehen. Hinsichtlich der für den Bedarf des 
Kreisschulinspektors für das Jahr 1887 erforderlichen Mittel aber, welche der Landrath 
abgelehnt hat, haben Wir nach dem Vorgange der Landrathsabschiede vom 8. März 1885, 
dann vom 8. Juli 1886 die Wiedereinstellung der erforderlichen Mittel in den Voranschlag 
der Kreisausgaben des Regierungsbezirks angeordnet. 
2. Für die vierkursige Realschule in Neumarkt haben Wir den vom Landrathe be- 
willigten Betrag von 14 000 JN unter die Kreisausgaben einstellen lassen und wiederholen 
hiebei den Vorbehalt einer späteren Entscheidung der hiebei in Betracht kommenden Rechtsfrage. 
3. Den von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren- 
anstalt Karthaus-Prüll gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
4. Deßtßgleichen genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes, nach welchem die 
Hälfte des beim Mathildenspitale in Regensburg nach der Rechnung für 1886 sich er- 
gebenden Defizits auf Kreisfonds übernommen und der erforderliche Bedarf aus der Kreis- 
reserve für 1886 gedeckt werden soll. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, erwidern Wir gerne 
die Versicherung seiner unverbrüchlichen Treue und Anhänglichkeit mit dem Ausdrucke Unserer 
Huld und Gnade. 
München, den 21. Februar 1887. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. rhr. v. utz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
217
	        
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