Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
1. 6 2. 3. 4. 
Gesammtzahl der nach " 
Bezeichnung der Viehzählung vom Es sind 
Lde. « «............. zur Vor- 
Nr. bes mit Ausschluß der Militär- musterung 
Verwaltungs-Bezirks. pferde und der unter vorgeführt 
4 Jahre alten vorhan- 
denen Pferde. Pferde. 
5. 
Hiervon 
werden als 
kriegsbrauch- 
bar bezeichnet 
Pferde. 
  
  
Summe — — 
  
  
  
Zusatz für die Nachweisungen der General-Kommandos (bezw. der Regierungs- 
Präsidenten): 
Im Mobilmachungsfalle hat der Pferde-Gestellungs-Bezirk des . Armeecorps 
(der Regierungsbezrk c) zu stellen: 
a. für das mte Armeecorps 
b. für das nie Armeecorps 
Dazn 33 71/66% Reserve 
  
Summe 
  
Mithin gegen den Bedarf: Ueberschuß 
Abgang. 
  
Aumerkung: Gehören die Verwaltungsbezirke verschiedenen Regierungsbezirken an, so sind diese durch 
besondere Ueberschriften in Kolonne 2 kenntlich zu machen.
	        
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