Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg ergangene Entschließung vom 15. De- 
zember v. J. Nr. 16 864 verweisen. 
5. Sämmtlichen übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der 
Heil= und Pflegeanstalten Kaufbeuren und Irsee gefaßten Beschlüssen, insbesondere bezüglich 
der Erweiterung der Anstalt Kaufbeuren und der Deckung der hiedurch erwachsenden Kosten, 
dann bezüglich der Feststellung der Etats der genannten Anstalten, ertheilen Wir hiemit 
gleichfalls Unsere Genehmigung. 
6. Der Landrath hat beschlossen, den durch Wolkenbruch und Hagelschlag Beschädigten 
in den Bezirksämtern Donauwörth, Neuburg und Neu-Ulm eine Unterstützungssumme von 
10 000 X aus Mitteln des Kreis-Maximilians-Hilfsfondes zu gewähren. Diesem Beschlusse 
haben Wir“ bereits Unsere Genehmigung ertheilt. Wir verweisen in dieser Beziehung 
auf die an die k. Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg ergangene 
Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 29. Dezember v. J. Nr. 17 650. 
7. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Sicherungsbauten und Waldkulturen 
zur Verhütung jäher Ueberschwemmungen ertheilen Wir unter dem Beifügen Unsere Ge- 
nehmigung, daß dem Antrage des Landrathes, zum Zwecke der Verbauung der Gebirgsbäche 
an der oberen Iller ausgiebige Zuschüsse in das Budget für die XIX. Finanzperiode ein- 
zustellen, nach Thunlichkeit Rechnung getragen werden wird. 
8. Die von dem Landrathe beschlossene Zuwendung eines Zuschusses von 750 M 
an die Gemeinde Burgberg zur Herstellung von Sicherungsbauten am Wustbache genehmigen 
Wir gerne. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, sprechen Wir seinen eifrigen und 
ersprießlichen Bestrebungen für die Förderung der Wohlfahrt des Kreises gerne Unsere 
wohlgefällige Anerkennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 10. März 1887. 
Luitpol!! 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Eußg. Dr v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
34“
	        
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