Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

K 14. 209 
  
  
  
! Festgesetzter 
Cap. 8§. Vortrag Betrag 
- ·-4-7j 
I ukbcktkks938832493 
III. 1 b) für die Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalte . . 8520 — 
Wohnungsgeldzuschüsse . —- 
bb) Diäten und Reisekosten . 4000 — 
. ) für 2 Distriktsschulinspektoren: 
aa) Gehalte . . 6 360 — 
1 Wohnungsgeldzuschüsse . —- 
bb) Diäten und Reisekosten . 2744 — 
ch) für Verweser von Inspektionsbezirken. 720 — 
O.) für Schulvisitationen durch die Kreisschulreferenten 1 000 — 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 6 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, welche 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonds 1080 +— J — 
bh) aus Kreisfonds 360 
b) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstübung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
aa) aus Centralfonds 90 600 — 
bb) aus Kreisfonds . 18830 — 
c) weiters aus Kreisfonds für das seit 1. Jauuar 
1880 quiescirte Lehrpersonal . . .43554!— 
(l(1)außerordcntlichcUnterstützungenfürdicnstunfähig 
gewordene Schullehrer aus Kreissondss . 1800 — 
  
  
  
Latus566 812 193