Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1885. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1885 
wurden von demselben ohne Erinnerung auerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1887. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungobezirks von Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1887 3 157 584 X, wovon ein Steuerprocent auf 31 575 M. 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1887. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ansgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die von dem Landrathe gestellten Anträge und gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir 
nachstehende Entschließungen: # 
1. Der vom Landrathe über die Vermehrung der Freiplätze in der Idiotenanstalt 
Sct. Josephshaus bei Gemünden gefaßte Beschluß erhält Unsere Genehmigung. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes, auch für dad Jahr 1887 zur Verbesserung der 
landwirthschaftlichen und gewerblichen Verhältnisse im Spessart die Summe von 8 000 A 
gleich dem Vorjahre auszusetzen, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
3. Den von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren- 
anstalt Werneck gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir ebenfalls Unsere Genehmigung. 
4. Die Beschlüsse des Landrathes, daß zur Förderung der Kettenschlepp-Schifffahrt 
auf dem Maine Ausladevorrichtungen, Geleis-Verbindungen 2c. für den Umschlagsverkehr
	        
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