Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
  
M 16 247 
Festgesetzter 
Cap. S Vortrag Betrag 
34 r. 
Uebertrag 65 733 46 
III. 1 b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
  
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M an alle Ver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
42525 4 —– J 
d) zur Erhöhung der Verpflegungsbeiträge für die Schulge- 
hilfen, beziehungsweise zur Umwandlung von Gehilfen- 
in Verweserstellen 
Tit. 3. Zur Gewährung bon Dieunsialterszulagen; 
in Quinquennien à 90 A für die wirklichen Schullehrer und 
à 45 für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
374 941. A 2b 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstütz- 
ungen für das aktive Lehrer-Personal 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Unterstützung der Gemeinden für die Personal= und Real- 
Exigenz der Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des 
Schuldotationsgesetzes vom 10. November 1861. 
b) zur Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichts an 
den Volksschulen in ärmeren Gegenden 
176 266 10 
2700 — 
5000 — 
3 100 — 
60 000 
4000 — 
  
Latus 
  
316 799 
4 
S□G#
	        
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