M 18.
Nr. 5569111.
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend.
Rönigliches Staatsministerium der Tinanzen.
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung bezeichneten
Betreffs vom 19. Februar 1885 wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit
dem 1. Mai l. Is. das Forstamt Eltmann im Regierungsbezirke von Unterfranken und
Aschaffenburg, ferner das Forstamt Immenstadt im Regierungsbezirke von Schwaben
und Neuburg definitiv formirt werden, wogegen die bisherigen Forstreviere Eltmann und
Neuhaus im Regierungsbezirke von Unterfranken und Aschaffenburg und die seitherigen
Forstreviere Aeschach und Immenstadt im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg
zu bestehen aufhören.
München, den 8. April 1887.
Dr. v. Riedel.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Bauer.
Hofdienst-Machrichten.
Im Vamen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich allergnädigst be-
wogen gefunden, unter'm 21. März l. Js.
den k. Kammerjunker und fürstlich Thurn
und Taxis'schen Justiz= und Domänen-Assessor
Karl Freiherrn von Aretin, dann unter'm
23. und 27. März d. Irs. den ch. Premier=
lieutenant a. D. Alfred Freiherrn Wolfskeel
von Reichenberg und den k. Kammer-
junker, Regierungsrath und Gutsbesitzer
Theodor Freiherrn von Fraunberg auf
ihr allerunterthänigstes Ansuchen zu König-
lichen Kämmerern zu ernennen.
Staatodienst-Machrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich allergnädigst be-
wogen gefunden,
unter dem 21. März ds. Is. den Ge-
heimen Sekretär im k. Staatsministerium
des k. Hauses und des Aeußern, k. Rath
Joseph Leibig, seinem allerunterthänigsten
Ansuchen entsprechend, auf Grund des §. 22
Lit. D. der IX. Beilage zur Verfassungs-