Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

M 18. 
Nr. 5569111. 
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. 
Rönigliches Staatsministerium der Tinanzen. 
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung bezeichneten 
Betreffs vom 19. Februar 1885 wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit 
dem 1. Mai l. Is. das Forstamt Eltmann im Regierungsbezirke von Unterfranken und 
Aschaffenburg, ferner das Forstamt Immenstadt im Regierungsbezirke von Schwaben 
und Neuburg definitiv formirt werden, wogegen die bisherigen Forstreviere Eltmann und 
Neuhaus im Regierungsbezirke von Unterfranken und Aschaffenburg und die seitherigen 
Forstreviere Aeschach und Immenstadt im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg 
zu bestehen aufhören. 
München, den 8. April 1887. 
Dr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer. 
  
Hofdienst-Machrichten. 
Im Vamen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst be- 
wogen gefunden, unter'm 21. März l. Js. 
den k. Kammerjunker und fürstlich Thurn 
und Taxis'schen Justiz= und Domänen-Assessor 
Karl Freiherrn von Aretin, dann unter'm 
23. und 27. März d. Irs. den ch. Premier= 
lieutenant a. D. Alfred Freiherrn Wolfskeel 
von Reichenberg und den k. Kammer- 
junker, Regierungsrath und Gutsbesitzer 
Theodor Freiherrn von Fraunberg auf 
ihr allerunterthänigstes Ansuchen zu König- 
lichen Kämmerern zu ernennen. 
Staatodienst-Machrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst be- 
wogen gefunden, 
unter dem 21. März ds. Is. den Ge- 
heimen Sekretär im k. Staatsministerium 
des k. Hauses und des Aeußern, k. Rath 
Joseph Leibig, seinem allerunterthänigsten 
Ansuchen entsprechend, auf Grund des §. 22 
Lit. D. der IX. Beilage zur Verfassungs- 
 
	        
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