274
urkunde unter huldvoller Anerkennung seiner
langjährigen treuen und eifrigen Dienstleist-
ungen vom 1. April ds. Is. an für immer
in den Ruhestand treten zu lassen und
unter dem 28. März ds. Is. den Kanzlei-
sekretär im k. Staatsministerium des Innern
Anton Nadler vom 1. April ds. Is. an
zum Geheimen Sekretär im k. Staatsmini-
sterium des k. Hauses und des Aeußern nach
Maßgabe des Titels II. §. 18 der Verfassungs-
urkunde zu befördern.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Bekorationen.
Im Namen Leiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich allergnädigst be-
wogen gefunden,
unter'm 26. März ds. Is. dem k. Käm-
merer Franz Erich Grafen von Bentzel-
Sternau und Hohenau in Bamberg für
das ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge
von Sachsen-Altenburg verliehene Komthur-
kreuz I. Klasse des herzoglich Sachsen-Erne-
stinischen Hausordens und
unter'm 2. April l. Is. dem k. bayerischen
Kämmerer Ludwig Freiherrn von Godin,
fürstlich Hohenzollern'schen Hofkammerpräsi-
denten in Sigmaringen, für das ihm von
Seiner Majestät dem Könige von Rumänien
verliehene Großoffizierkreuz des Ordens der
Rumänischen Krone, sowie das von Seiner
Majestät dem Könige der Belgier ihm ver-
liehene Commandeurkrenz des k. belgischen
Leopold-Ordens
die Bewilligung zur Annahme und zum
Tragen zu ertheilen.
Consulat der Vereinigten Staaten
von Amerika in München.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben unter dem 4. April l. Is.
allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der
au Stelle des verstorbenen Joseph W. Harper
zum Consul der Vereinigten Staaten von
Amerika in München ernannte Eduard W.
Mealey aus Maryland in dieser dienstlichen
Eigenschaft anerkannt werde.
Auszug aus der Adels-Matrikel
des Königreichs.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
unter'm 3. April ds. Is. der Avantageur
im k. 1. Jägerbataillon Friedrich August
Graf von Schaumburg in erblicher Weise
bei der Grafenklasse Lit. S Fol. 27 Act.
Num. 4409l.