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Abdruck.
Bekanntmachung
eines Verzeichnisses derjeuigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeuguissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. I. der Wehrordnung
vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst befinden.
Berzeichnih
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen-
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten
Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Besähigung erforderlich ist.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. 11. das Gymnasium zu Lyck,
" 4 4 12., „ „ Memel,
Provinz Ostpreußen. 13. # ,Nastenburg,
1. Das Gymnasium zu Allenstein, 14. » »Rösscl,
2.» » „Bartenstein, 15. » »Tilsit,
J« » „Braunsberg, 16. » »Wcljlan.
4.« « »G1nnbinncn,
Z» » »Hohcustcin, » Provinz Westpreußen.
6. « .JustcrbnrgAmt-bandenl7.DasGynnmfimnzuConitz,
mit dem Real-Gymnasium daselbst), 18., » „ Culm,
7.,„ Altstädtische Gymnasium zu Königsberg — 19. „ Königliche Gymnasium zu Danzig,
in Ostpr., 20., Städtische » daselbst,
8. „Friedrichs--Kolleginm daselbst, 21. . Gymnasinum zu Elbing,
2. » „Graudenz,
„ Denutsch-Krone,
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9. Kneiphöfische Gymnasium daselbst,
10. Wilhelms-Gymnasium daselbst,
* 7!.