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Nr. 78196
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betr.
Königliches Staatsministerium der Tinanzen.
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung bez. Betr.
vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit dem
1. Juli l. Is. das Forstamt Seestetten im Regierungsbezirke von Niederbayern definitiv
formirt wird, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere Nehschaln und Seestetten im
genaunten Regierungsbezirke zu bestehen aufhören
München, den 20. Mai 1887.
Dr. v. Riedel.
Hofdienst-Machricht.
Im MçMamen Seiner Maoajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich unter'm 4. ds. Mts.
allergnädigst bewogen gefunden, die Freifrau
Hermine Groß von Trockan, geborne
Gräsin von Lamberg,
Palastdame zu ernennen.
zur Königlichen
Ordens-Verleihungen.
Im UNamen Seiner Majestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Bauer.
Verweser, haben Sich allergnädigst be-
wogen gefunden,
unter'm 19. April ds. Is. dem k. Würt-
tembergischen Oberbaurathe von Schlier-
holz das Komthurkrenz des Verdienstordens
der Bayerischen Krone und dem k. Wirt-
tembergischen Ministerialrathe Balz das
Komthurkrenz des Verdienstordens vom hei-
ligen Michael, sowie
unter dem 29. deos. Mts. dem aposto-
lischen Nuntius Monsignore Angelo
di Pietro, Erzbischof von Nazianzo, das
Großkreuz des Verdienstordens der Bayerischen
Krone
zu verleihen.
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