Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Gebührenfrei. 
Anlage B zu 8. 2 Ziff. 6. 
Nr. des Tagebuches. Eintrittsstation 
Erlaubnißschein. 
Ich bestätige dem ... .. . 
von , daß am hiesigen Eintrittsorte den nachbezeichneten 
Viehstücken, nämlich: 
Stiere, 
Ochsen, 
Kühe, 
Jungrinder, 
Kälber 
abgegangen von bestimmt nach . 
Bezirksamts . .,„nach vorhergegangener Untersichung. der Thiere 
und Empfangnahme der vorgeschriebenen Nachweise, vorbehaltlich der zollamtlichen Eintritts- 
behandlung, der Uebertritt über die Grenze nach Bayern gestattet wurde. 
den 188 
Der Kontrolthierarzt. 
(Unterschrift) 
(Siegel.)
	        
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