Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

390 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird 
Bemerkungen. 
  
b) Schloßverwaltung zu Kassel: 
Schloßverwalter, Saalwärter, Schloß 
diener; 
cl Gartenverwaltung zu Kassel: 
Gartenaufseher, Parkaufseher: 
Sonstige der Domänenver- 
waltung unterstellte Verwalt- 
ungen: 
Oomänen-Rentamtsdiener, Schloß- 
warte, Gartenaufseher, Weideauf- 
seher (einschließlich der früheren 
Hirten in der Provinz Schleswig- 
Holstein), Buschwärter, Wiesenauf= 
seher, Kanal= und Schleusenauf- 
seher und -Wärler, Röhrleitungs- 
aufseher, Moorausseher. Stall- 
meister, Damm-, Graben und 
Fehnmeister, Fischereiaufseher. 
7. Forstverwaltung: 
Waldwärter, Torf., Wiesen-, Wege- 
und Flöszwärter. 
  
Soweit diese 
S— 
mit Forstver- 
sorgungsbe- 
rechtigtenbezw. 
mit auf Forst- 
versorgungdie- 
nenden Anuwär- 
tern der Jäger 
Bataillone be- 
setzt werden 
können. 
Die Regierungzu Kassel. 
desgl. 
Die betreffenden Negier- 
ungen. 
Die betrefsenden Regier- 
ungen. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.