Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Augabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn cs nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
8. Königliche Akademie der Künste zu Berlin: 
* Büreanbeamte 
9. Akademie der Wisseuschaften: 
„Büreaubeamte. 
10. Technische Hochschulen: 
* Bürcaubeamte. 
— 
— 
. Königliche Charité zu Berlin: 
Büreaubeamte, 
Oekonomie= und 'Stationsbeamte. 
12. Unter Staatsverwaltung stehende Stif- 
tungsfonds: 
Büreanbeamte. 
13. Kirchliche Institute, welche aus staat- 
lichen oder städtischen Fonds Anterhuulaen 
werden: 
Die Stellen der Küster und Organisten, 
sofern solche nicht zugleich öffentliche 
Lehrer sind, der Kalkanten, Kirchem- 
diener, Glöckner, Todtengräber und 
andere niedere Kirchenbediente. 
mindestens 
Hälfie, 
zur 
mit 
beiden 
gen 
bei der 
demic. 
mindestens 
Hälfte. 
zur 
mindestens 
Hälste. 
zur 
mindestens 
DHälste. 
ällr 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Ausnahme der 
ständi. 
Sekretäre 
Aka- 
zu drei Vierteln. 
Das Knratorium der 
Akademie 
Die Nektoren der Kö— 
niglichen (echnischen 
Hochschulen. 
Die Verwaltungen der 
betreffenden Stiftungen. 
  
 
	        
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