Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärternicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
sange dieselben 
vorbehalten sind. 
Aczeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
. 
— 
— — 
X — 
II. 
12. 
— 
— 
l.p 
MNanzleidiener bei dem Justizministerium 
und dem Oberlaudesgericht, 
Kanzleinufwärter bei dem Justizmini- 
sterium und den Nollegialgerichten, 
Hülfsaufwärter bei den in Ziffer 5 
genannten Behörden, 
.. Gefängnißinspektoren, 
. .Hausmeister an den Strafanstalten, 
9. 
10. 
*Oberanfseher an den Stnafanstalten, 
Ausfseher an den Strafanstalten und 
an den amtsgerichtlichen Gefängnissen, 
auch derzeit ein Aufseher bei dem Amts- 
gericht Sluttgart (Stadt), 
Amtsgerichtsdiener und Gefangenwärter, 
Kanzlei= und Schreibgehülfen bei den 
Verwaltungen der Strasanstalten und 
bei den Gerichlsgefängnissen, 
Heilgehülfen bei den Strafanstalten, 
14. Heizer und Maschinenwärter an dem 
Justizgebände und dem dazu gehörigen 
Gefängnißgebände in Stuttgart, 
. Zustellungsbeamte, deren Stelle nicht 
als bloßes Nebenamt versehen wird. 
III. Im DUepartement 
(X. Politische Abtheilung. 
D#u) Ministerium: 
(Ranzleidiener, 
  
r 
9 
— 
er 
  
Justizministerium. 
Strafanstaltenkolleginm. 
  
Jusiizministerium. 
Strafanstaltenkollegium. 
Justizministerium. 
Kanzleidirektion des Kal. 
Ministeriums der aus- 
wärtigen Angelegen- 
heiten. 
  
Im Wege des Vor- 
rückens. 
Nr. 7—9 im Wege 
der Vorrütkene. 
Ec ist der Bezug 
eines nach Abzug 
des Aufwande 
für Dienstbedürf- 
nisse verbleiben- 
den Einkommens 
von mindestens 
1000 .K, jeder 
ohne Gewähr- 
leistung der Er- 
langung desselben 
vorausgesebt. 
auswärtigen Angelegenheiten. 
In der Negel im 
Wege dre Vor 
rückens.
	        
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