Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den fũr Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
22 
. Guts-- 
Gestütsthierarzt beim Gestütshof in 
Sct. Johann, 
23. Stutenmeister beim Gestütshof in Mar— 
ach, 
und Gestütsaufseher auf den 
Gestütshöfen Marbach, Offenhausen 
und Sci. Johann, 
Gestütsschmied in Offenhansen, 
HOberknecht beim Gestütshof in Güter- 
ein, 
st 
Die zugleich mit der Kostreichung an 
die übrigen Knechte betrauten Knechte 
auf den Gestütshöfen, 
28. Die sonstigen Knechte auf den Gestüts- 
höfen, 
29. Aufseher bei dem Landes-Gewerbe- 
Museum, 
30. Straßenmeister, 
1. Floßmeister, 
32. Straßenwärter, 
33. Flußwärter, 
34. Schleusenwärter, 
35. Floßaufseher. 
V. Im Departement 
1. Kanzlisten bei dem Ministerium und 
12 
— 
— 
— 
bei den Kollegien (Evangelisches Konsi- 
storium, Katholischer Kirchenrath und 
Kultministerialabtheilung für Gelehrten- 
und Realschulen), 
Kopisten bei den Kollegien, 
bei der Universität Tübingen, 
. *Hülfsschreiber, 
. *Kanzleidiener bei dem Ministerium, 
5. „Kanzleiaufwärter bei dem Ministerium 
und bei den Kollegien, 
  
des 
  
Landgestütskommission 
in Stuttgart. 
  
Tentralstelle für Gewerbe 
und Handel. 
Ministerialabtheilung 
für den Straßen= und 
Wasserbau in Slutt- 
gart. 
  
  
Uirchen- und Schulwesens. 
Ministeriumde Kirchen 
und Schulwesens. 
Akademisches Rektoramt 
in Tübingen. 
Ministerium desrKirchen- 
und Schulwesens. 
  
  
  
  
Nr. 22 und 23. 
Die Bewerber 
müssen d den Nach 
weis der Appro- 
bation als Thier- 
arzt erbringen. 
In der Regel im 
Wege des Vor- 
rückene. 
Nr. 1-—5 in der 
Regel im Wege 
des Wenche no.
	        
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