Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behöriun, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. 
I. Staatsministerinm. 
Porlier, 
Kanzleidiener, 
Pedellboten, 
Aktenfahrer, 
Nachtwächter. 
II. 
1. Beim Ministerinm. 
Kanzlisten, 
Kopiüsten. 
2. Bei der Chaussec= und Flußban-Ver- 
waltungs-Kommission: 
Aktuar, 
Kopiist, 
Chausseegeld-Einnehmer, 
Schleusenmeister,) 
Stromansseher zu 
rabow. 
Parchim und 
:33. Bei der Gewerbe-Kommission: 
Aktnar, 
Bürcangehiilse, 
Kopiist, 
Diener. 
— 
4 
Bei der Civilstands-Kommission: 
Aktuar, 
Diätarischer Büreangehülse. 
  
alternirend. 
alternirend. 
allernirend. 
  
Großherzogliches Mili- 
Schwerin. 
tär-Departement zu 
Alinisterinm des Innern. 
Großherzoglicher Mili- 
lär-Departement Zu 
Schwerin. 
  
  
Geistige Befähigung: Ve, 
steben der gewähulichen 
wissenschaftlichen Prüfung. 
Rüstigteit erforderlick. 
Geistige Befähigung: Ve- 
steben der niederen Prüfung. 
[Griftine Befähigung: Be— 
steren der böberen wissen- 
C schaftlichen Prüfung. 
Geistige Befähigung: Ve 
steben der höberen wissen- 
schaftlichen Prüfung. 
Geistige Befähigung: 
stehen der gewöhnlichen wii- 
senschaftlichen Prüfung. 
1) Soweit diese Stellen nicht 
als Nebenämter in betrachten 
find. 
Be- 
Geistigs Vefähigung: Ve- 
stehen der höheren wissen- 
schaftlichen Prüfung. 
Geistige Befähigung: Ve- 
stehen der niederen Prüfung. 
[(Geistige Befähigung: Ve- 
stehen der höheren wissen- 
| schaftlichen Prüfung.
	        
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