Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Mili- 
täranwärter nichl 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
sange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
III. Bei den Herzagl. Linanzbehörden, einschließlich der #n#ruvermaltung, bei Herzogl. Banverwaltung und 
bei Herzogl. Landes-Gekonomiekommission. 
Revisionsgehülfen, 
Nassenschreiber, 
Kreiskassenexekutoren, 
Stenereinnehmer, 
Steueraufseher, 
Waagemeister, 
Packhofswärter, 
Niederlagewärter, 
Bauausseher, 
Steinbruchsaufseher, 
Schlagtmeister, 
Schleusenaufseher und Wärter. 
IV. 
Registratoren, 
Amtsvoigle. 
Vei den Her)agl. 
mindestens zur 
Hälste. 
mindesten zu 
zwei Dritteln 
mindestens zu 
zwei Dritteln. 
  
tireis-Birchliourn. 
mindestens zur 
Hälfte. 
V. Bei der 1)erzogl. Polizei-Direktion zu Grannschweig. 
Registrator, 
Registralurgehülfen, 
Polizeiwachtmeister, 
Polizeisergeanten. 
VI. Bei dem Herzagl. 
Stationskommandanten, 
Gendarmen. 
imuindestene zur 
zur Hälfte. 
Gendarmeriekorps. 
VII. Bei dem Herzogl. Landgrstütr. 
Bereiter, 
Landgestütsbediente. 
mindestens zu 
zwei Dritteln. 
Herzogliches Siatisti- 
sches Bürean, Central- 
stell für Bewerbungen 
um Militäranwärter- 
stellen, zu Brann- 
schweig. 
  
  
  
I. Für die Nerisirn####chülfenn. 
Nassenjchreire gilt die unter 
I. für das Kanlleipersonal 
bei den Finanzbebörden ge- 
machte Bemertung. 
Die den Militäranwärtern 
nicht zugewiesenen Stellen 
der Steucraufseher sind nur 
für Afriranten dee höheren 
Stenerdienster bestimmt. 
te 
Es finden Einstellung renu 
EXIIIIIIX 
auch schen nach 9sähriger 
Dienstzeit statt.
	        
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