Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
Bezeichnung der Stellen. 
h 
Angabe 
bei den fũr Mili- 
täranwärter nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, 
in welchem Um- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
— 
— 
— 
der Diener bei der Landesregierung, 
dem Landrathsamte und bei den Ge- 
richten, 
der Siraßenmeister und Straßenauf-= 
seher 
der Gerichtsvollzieher, 
der Stenerausseher, 
der Hausmänner beim Steneramte, 
Landkrankenhause und Landgerichte 
Greiz, 
eines Sportelkassirers und Kopisten, 
zweier Büreaubeamten beim Land- 
rathsamte Greiz, 
eines Bürecaubeamten und zweier 
Chansseegeld Einnehmer beim Land- 
baumeisteramt und bei der Straßen- 
bauinspektion Greiz, 
eines Sportelkassirers beim 
richt und Amtsgericht Greiz, 
eines Büreandiätars bei der Staats- 
anwaltschaft Greiz, 
dreier Büreanbeamten beim Amtsge- 
richt Greiz, 
eines Büreandiätars beim Amtsgericht 
Zenleuroda, 
sechs Gerichtsschreibergehülfen bei den 
Gerichtsbehörden. 
Landge- 
  
XX. Fürstenthum Reuß jüngerer Liniec. 
Kanzlisten und Kopisten, sowie stän- 
dige Hülfoschreiber, soweit solche aus 
Staatskassen unmittelbar bezahlt wer- 
den, jedoch mit Ausnahme eines Kanz- 
listen für das Ministerium, Abtheilung 
für die auswärtigen Angelegenheiten, 
mindesus zur 
Hälfte. 
  
  
  
  
Fürstliche Landesregie- 
rung zu Greiz. 
Fürstliches Ministerium 
zu Gera. 
  
Sowrit nicht Cirila#piranten 
des höberen Steuerdienste 
in Betracht kommen. 
Unter den, den Militaran 
wärtern rorlehaltenen Stel 
leu besinden sich keine, welcke 
nur im Wege dee. Aufrückeus 
bezw. der Beförderung iu 
ganglick sind.
	        
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