Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Nr. 228. 
Bekanntmachung, die Uniformirung der K. Hofbeamten, der K. Edelknaben und des subalternen 
Hofdienst-Personals betreffend. 
Königlicher Oberstkämmerer-Stab. 
Im Uamen Feiner Masjestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom 25. Jannar d. Js. zu 
verfügen geruht: 
1. daß der Königliche Namenszug bei den Uniformen der Königlichen Hofbeamten und 
des subalternen Dienstpersonals überall da, wo er bisher angebracht war, in Weg- 
fall komme, und ersetzt werde lediglich durch die Königs-Krone auf den Epauletten, 
Degengehängen (porte-(pes), Degengriffen, Knöpfen und Mützen, dam auf 
den Insignien der K. Kämmerer, Kammer= und Hofjunker, und den vorgeschriebenen 
Uniformsstücken der Königlichen Edelknaben; 
2. daß bei dem K. Livrce-Personale, wie bisher, das K. Bayerische Wappen auf den 
Knöpfen zu verbleiben habe; 
daß die Allerhöchste Verfügung ad. 1 sich nur auf die durch Abtragung der dermalen 
im Gebrauche befindlichen Uniformsstücke nothwendig werdenden Neuanschaffungen 
zu beziehen habe; 
. und daß der K. f. Oberstkämmerer, mit der Führung der Geschäfte des K. Oberst- 
ceremonien-Meisters Allerhöchst betraut, mit dem Vollzuge dieser Allerhöchsten Ver- 
sügungen beauftragt ist. 
München, den 27. Jannar 1887. 
□S 
m 
Arhr. pergler von Perglas.
	        
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