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Nr. 228.
Bekanntmachung, die Uniformirung der K. Hofbeamten, der K. Edelknaben und des subalternen
Hofdienst-Personals betreffend.
Königlicher Oberstkämmerer-Stab.
Im Uamen Feiner Masjestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben vermöge Allerhöchster Entschließung vom 25. Jannar d. Js. zu
verfügen geruht:
1. daß der Königliche Namenszug bei den Uniformen der Königlichen Hofbeamten und
des subalternen Dienstpersonals überall da, wo er bisher angebracht war, in Weg-
fall komme, und ersetzt werde lediglich durch die Königs-Krone auf den Epauletten,
Degengehängen (porte-(pes), Degengriffen, Knöpfen und Mützen, dam auf
den Insignien der K. Kämmerer, Kammer= und Hofjunker, und den vorgeschriebenen
Uniformsstücken der Königlichen Edelknaben;
2. daß bei dem K. Livrce-Personale, wie bisher, das K. Bayerische Wappen auf den
Knöpfen zu verbleiben habe;
daß die Allerhöchste Verfügung ad. 1 sich nur auf die durch Abtragung der dermalen
im Gebrauche befindlichen Uniformsstücke nothwendig werdenden Neuanschaffungen
zu beziehen habe;
. und daß der K. f. Oberstkämmerer, mit der Führung der Geschäfte des K. Oberst-
ceremonien-Meisters Allerhöchst betraut, mit dem Vollzuge dieser Allerhöchsten Ver-
sügungen beauftragt ist.
München, den 27. Jannar 1887.
□S
m
Arhr. pergler von Perglas.