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Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissärs abzuhaltende Entlassungsprüfung
wohl bestanden haben.
Müünchen, den 29. Juli 1887.
Frhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth.
Der General-Sekretär:
k. Ministerialrath v. Nies.
Nr. 10949.
Bekanntmachung, den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes betr.
Königliches Staatsministerium des Innern.
Im Uamen GSeiner Majestät des RKönigs.
Auf Grund Beschlusses der Bayerischen Holzindustrie-Berufsgenossenschaft wird deren
Eintheilung in Sektionen vom 1. Oktober l. Is. an ausgehoben.
Mit diesem Zeitpunkte endet auch die Thätigkeit der für die bisherigen sechs Sektionen
dieser Berufsgenossenschaft bestehenden Schiedsgerichte in München, Passau, Kaiserslautern,
Bayrenth, Nürnberg und Kempten.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver-
weser, haben zum Vollzuge des §. 46 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884
als Sitz des nunmehr auf das Gebiet des Königreichs sich erstreckenden Schiedsgerichts der
Bayerischen Holzindustrie-Berufsgenossenschaft München allergnädigst zu bestimmen geruht.
In Gemäßheit des §. 47 des erwähnten Gesetzes wird der k. Oberregierungsrath im
Staatsministerium des Innern Friedrich Thelemann als Vorsitzender des vorgenannten
Schiedsgerichtes, — der k. Ministerialrath im Staatsministerium des Innern Josef von
Herrmann als Stellvertreter ernannt.
München, den 5. August 1887.
In Vertretung:
v. Dillis, Staatsrath.
Der General-Sekretär:
k. Ministerialrath v. Nies.