Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissärs abzuhaltende Entlassungsprüfung 
wohl bestanden haben. 
Müünchen, den 29. Juli 1887. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth. 
Der General-Sekretär: 
k. Ministerialrath v. Nies. 
Nr. 10949. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes betr. 
Königliches Staatsministerium des Innern. 
Im Uamen GSeiner Majestät des RKönigs. 
Auf Grund Beschlusses der Bayerischen Holzindustrie-Berufsgenossenschaft wird deren 
Eintheilung in Sektionen vom 1. Oktober l. Is. an ausgehoben. 
Mit diesem Zeitpunkte endet auch die Thätigkeit der für die bisherigen sechs Sektionen 
dieser Berufsgenossenschaft bestehenden Schiedsgerichte in München, Passau, Kaiserslautern, 
Bayrenth, Nürnberg und Kempten. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben zum Vollzuge des §. 46 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 
als Sitz des nunmehr auf das Gebiet des Königreichs sich erstreckenden Schiedsgerichts der 
Bayerischen Holzindustrie-Berufsgenossenschaft München allergnädigst zu bestimmen geruht. 
In Gemäßheit des §. 47 des erwähnten Gesetzes wird der k. Oberregierungsrath im 
Staatsministerium des Innern Friedrich Thelemann als Vorsitzender des vorgenannten 
Schiedsgerichtes, — der k. Ministerialrath im Staatsministerium des Innern Josef von 
Herrmann als Stellvertreter ernannt. 
München, den 5. August 1887. 
In Vertretung: 
v. Dillis, Staatsrath. 
Der General-Sekretär: 
k. Ministerialrath v. Nies.
	        
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