Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

M 33. 641 
Aulage 3. 
Jahresquittung. 
M. J 
buchstäblich 
Waisengeld für die Kinder des verstorbenen (Name und Charafter de 
.. Vaters d : 
(Bescheinigung der zahlen- Vaters) und zwar 
den Stelle.) für (Vornamen) geboren am M. 
Die Bestallung des 
Herrn 
als Vormund der neben- sind wie oben M 
erwähnten Kinder ist habe ich als Vormund für das Jahr 18 « aus der 
bei Empfangnahme des baar gezahlt erhalten, worüber ich auiktire. 
Waisengeldes vorgezeigt 
worden. Ort. Daium. 
........ ,dcn«s." (llntcrschriftmitNmucn1utdStand.) 
Bescheinigung. 
Daß die vorbezeichneten Kinder des (Name und Charakter des Vaters) noch leben und die 
(Vor= und zuname der mehr als 16 Jahre alten Tochter) geboren am 
nnverehelicht ist, sowie daß der (Name und Stand des Vormundes) die vorstehende Quittung selbst 
unterschrieben hat, wird hierdurch unter Beidrückung des Dienstsiegels mit dem Bemerken bescheinigt, 
daß der Unterzeichnete weder zu dem Vormund noch zu dessen Pflegebefohlenen in einem nahen ver- 
wandtschaftlichen Verhältnisse steht. 
Ort und Dalum. 
(I.. S.) (Unterschrift mit Namen und Amtscharakter.) 
Bemerkung: Das für die Jahresqulttungen gegebene Muster gilt auch für die Monatsquittungen. In 
Betreff der Bescheinigungen der Monatsquittungen wird auf das Kriegsministerlal. Mestript 
vom 25. Juni 1886 Nr. 9518 verwiesen.
	        
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