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welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart
eines Regierungs-Commissärs abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
München, den 25. September 1887.
Frhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth.
Der General-Sekretär:
An dessen Statt:
Ministerialrath v. Neumayr.
Bekauntmachung, die Wahl der Landtagscommissäre bei der k. Siaatsschuldentilgungs-Anstalt betr.
Im Vollzuge des Tit. VII 8. 14 der Verfassungsurkunde und des Art. 35 des
Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtags betr., sind von den beiden
Kammern des gegenwärtigen Landtags nachgenannte Mitglieder als Landtags-Commissäre bei
der k. Staatsschuldentilgungs-Anstalt gewählt worden:
I. Von der Kammer der Reichsräthe:
Herr Reichsrath Ritter von Masfsei als Commissär und
Herr Neichsrath Graf von Lerchenfeld-Koefering als Stellvertreter desselben;
II. von der Kammer der Abgeordneten:
Herr Abgeordnete Ruppert als Commissär und
Herr Abgcordnete Dr. von Schauß als Stellvertreter desselben.
Vorstehende Wahlen werden hiemit in Bezug auf die Mitunterzeichnung der Staats-
schuldurkunden zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
München, den 20. September 1887.
"6 Königl. Vayerische Staats-Schuldentilgungs-Commission.
u. Aichberger.
Naucheuberger.
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