Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

.K 33. 545 
welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart 
eines Regierungs-Commissärs abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
München, den 25. September 1887. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth. 
Der General-Sekretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath v. Neumayr. 
Bekauntmachung, die Wahl der Landtagscommissäre bei der k. Siaatsschuldentilgungs-Anstalt betr. 
Im Vollzuge des Tit. VII 8. 14 der Verfassungsurkunde und des Art. 35 des 
Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtags betr., sind von den beiden 
Kammern des gegenwärtigen Landtags nachgenannte Mitglieder als Landtags-Commissäre bei 
der k. Staatsschuldentilgungs-Anstalt gewählt worden: 
I. Von der Kammer der Reichsräthe: 
Herr Reichsrath Ritter von Masfsei als Commissär und 
Herr Neichsrath Graf von Lerchenfeld-Koefering als Stellvertreter desselben; 
II. von der Kammer der Abgeordneten: 
Herr Abgeordnete Ruppert als Commissär und 
Herr Abgcordnete Dr. von Schauß als Stellvertreter desselben. 
Vorstehende Wahlen werden hiemit in Bezug auf die Mitunterzeichnung der Staats- 
schuldurkunden zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 20. September 1887. 
"6 Königl. Vayerische Staats-Schuldentilgungs-Commission. 
u. Aichberger. 
Naucheuberger. 
86
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.