6. 43
Festgesetzter
Cap. §. Vortrag Betrag
AM.
·- Uebertrag 268 865 49
III. 1 c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 X an alle «
Tit.
Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen
37710 + — J
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den
0
—
a)
b)
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850.,
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 J
aus Kreisfond
zur weiteren Aufbesserung des Mininal. Eintommens der
Lehrer in den in Art 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes
bezeichneten Gemeinden auf 1000 „X aus Kreisfonds
dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrerpersonal
eine Gehaltserhöhung von 100 -X den wirklichen Lehrern,
80 „X den Verwesern, 50 -X den weltlichen und klöster-
lichen Lehrerinnen aus Kreisfonds
3. Zur Gewährung von Dienstalrerezulagen:
in Quinquennien à 90 „IX für die wirklichen Schullehrer
und à 45 X für die ständigen Verweser und weltlichen
Lehrerinnen 261 045 + — J
für die ältesten Lehrer im Kreise aus Kreissonds
Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehre-
rinnen und Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit
Erfolg bestanden haben, bis zum Eintritte in die staat-
lichen Dienstalterszulagen
I
l
65 303 "
5 908 is
19 830
5 800
Latus
369 802 66
s