Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
  
  
39. 633 
Betrag für Darunter 
Teitel Ausgaben das Etatsjahr künftig 
“ 188788 wugfallend 
" 
Uebertrag 3,144,200 
ausschusses der Kammer der Abgeordneten zum · 
Etatfür1876(Bcilagcn-BandllScite646) 
aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen zu 
verwenden. 
I 
Artillerie- und Waffenwesen. 
26 Zur Kompletirung des Waffenmaterials. 1°818,880 — 
27 Zur Beschaffung der kleinen Feuer= und Handwaffen 
ser die neu hinzutretenden Truppentheile in Folge 
der Heeresverstärkung 15,000 — 
28 Zur Beschaffung des Materials — mit Ausnahme 
der Munition und Handwassen — für die neu 
hinzutretenden Abtheilungsstäbe und Batterien der 
Feldartillerie, sowie des Mehrbedarfs an der- 
gleichen Material für die vorhandenen Infanterie- 
Munitionskolonnen in Folge Verstärkung derselben « 
um zwei Fahrzeuge für jede Kolonne auläßlich " l 
der Heeresverstärkung . 285,000 — 
29 Zur Beschaffung der Gewehr= und Geschütimnitlon, 
sowie der Exerziermunition für die neu hinzu- 
ltretenden Truppentheile und des Mehrbedarfs an 
Gewehrmunition für die vorhandenen Infanterie- 
Munitionskolonnen in Folge der Heeresver- 
stärkung, sowie zur Kompletirung der Munitions= 
Latus 
5°263 080 
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