Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

664 
nicht weiter nähern. Will jedoch der Führer des hintern Dampfschiffes vorbeifahren, so 
muß derselbe fünf Glockenschläge geben und bei Tageszeit eine blaue Flagge, bei Nachtzeit 
eine hellbrennende Laterne mit weißem Glas auf halbem Mast aufjiehen lassen, worauf das 
vorausfahrende Dampfschiff während der Vorbeifahrt seine Kraft zu vermindern und nach 
der linken (Backbordseite), das vorbeifahrende nach der rechten Seite (Stenerbordseite) aus- 
zuweichen hat. 
Schiffer, welche auf den Stromstrecken unterhalb der Spijkschen Fähre fahren, müssen 
zur Nachtzeit die Laterne nicht auf halben Mast, sondern unter dem Bugspriet anhängen 
lassen. 
4) Wenn ein mit dem Wind segeludes Schiff ein anderes mit dem Wind segelndes 
Schiff erreicht und an demselben vorbeifahren will, so hat der Führer des hintern Schiffes 
dies zeitig durch Zuruf zu erkennen zu geben, worauf das vordere Schiff nach der Unter- 
windseite auszuweichen und das hintere auf der Windseite vorbeizufahren hat. 
Vorbeifahren in einem und demselben Fahrweg in entgegengesetzter Richtung. 
Artikel VI. 
1) Dampfschiffe mit oder ohne Anhang und mit günstigem Wind segelnde Schiffe, 
welche sich begegnen, sollen rechts (steuerbordseits) ausweichen. 
2) Ist der Führer eines Schiffes durch besondere Umstände an der Befolgung dieser 
Vorschrift gehindert, so hat derselbe die in Artikel V vorgeschriebenen Zeichen zu geben, 
worauf beide Schiffe links (backbordseits) auszuweichen haben. 
Für die Nachtzeit gelten die Vorschriften in Artikel XV Ziffer 5. 
B. Mit nicht genügender Breite. 
Artikel VII. 
1) Wo es an hinlänglichem Raum zum Vorbeifahren (Artikel IV) mangelt, hat das 
zu Berg fahrende Schiff, wenn dasselbe voraussichtlich mit einem zu Thal fahrenden in der 
Enge zusammentreffen könnte, unterhalb der Enge zu halten, bis das Thalschiff durch die 
letztere gefahren ist. Befindet sich aber bereits ein zu Berg fahrendes Schiff in der Enge, 
dann muß das zu Thal fahrende Schiff so lange vor derselben halten, bis das erstere sie 
durchfahren hat. 
2) Erreicht ein zu Berg fahrendes Dampfschiff ohne Anhang das letzte geschleppte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.