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nicht weiter nähern. Will jedoch der Führer des hintern Dampfschiffes vorbeifahren, so
muß derselbe fünf Glockenschläge geben und bei Tageszeit eine blaue Flagge, bei Nachtzeit
eine hellbrennende Laterne mit weißem Glas auf halbem Mast aufjiehen lassen, worauf das
vorausfahrende Dampfschiff während der Vorbeifahrt seine Kraft zu vermindern und nach
der linken (Backbordseite), das vorbeifahrende nach der rechten Seite (Stenerbordseite) aus-
zuweichen hat.
Schiffer, welche auf den Stromstrecken unterhalb der Spijkschen Fähre fahren, müssen
zur Nachtzeit die Laterne nicht auf halben Mast, sondern unter dem Bugspriet anhängen
lassen.
4) Wenn ein mit dem Wind segeludes Schiff ein anderes mit dem Wind segelndes
Schiff erreicht und an demselben vorbeifahren will, so hat der Führer des hintern Schiffes
dies zeitig durch Zuruf zu erkennen zu geben, worauf das vordere Schiff nach der Unter-
windseite auszuweichen und das hintere auf der Windseite vorbeizufahren hat.
Vorbeifahren in einem und demselben Fahrweg in entgegengesetzter Richtung.
Artikel VI.
1) Dampfschiffe mit oder ohne Anhang und mit günstigem Wind segelnde Schiffe,
welche sich begegnen, sollen rechts (steuerbordseits) ausweichen.
2) Ist der Führer eines Schiffes durch besondere Umstände an der Befolgung dieser
Vorschrift gehindert, so hat derselbe die in Artikel V vorgeschriebenen Zeichen zu geben,
worauf beide Schiffe links (backbordseits) auszuweichen haben.
Für die Nachtzeit gelten die Vorschriften in Artikel XV Ziffer 5.
B. Mit nicht genügender Breite.
Artikel VII.
1) Wo es an hinlänglichem Raum zum Vorbeifahren (Artikel IV) mangelt, hat das
zu Berg fahrende Schiff, wenn dasselbe voraussichtlich mit einem zu Thal fahrenden in der
Enge zusammentreffen könnte, unterhalb der Enge zu halten, bis das Thalschiff durch die
letztere gefahren ist. Befindet sich aber bereits ein zu Berg fahrendes Schiff in der Enge,
dann muß das zu Thal fahrende Schiff so lange vor derselben halten, bis das erstere sie
durchfahren hat.
2) Erreicht ein zu Berg fahrendes Dampfschiff ohne Anhang das letzte geschleppte