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der zweiten Abtheilung der ersten Klasse das gegen das Großkreuz etwas kleinere Ordens-
zeichen an einem gleich breiten Bande (Art. VII Abs. 1) in der gleichen Weise. Die In-
haber beider Abtheilungen der ersten Klasse tragen außerdem auf der rechten Brustseite einen
silbernen Stern mit Strahlen, auf welchem das Ordenskreuz mit dem Sinnspruche Ouis
ut Deus wiederholt und welches bei der zweiten Abtheilung der ersten Klasse etwas kleiner
gebildet ist, als bei der Großkreuzabtheilung.
Art. IX.
Die Inhaber der zweiten Klasse tragen das im Vergleiche mit dem Zeichen der ersten
Klasse kleinere Ordenskreuz an einem minderbreiten Bande am Halse auf der Brust hängend,
und jene der ersten Abtheilung dieser Klasse außerdem auf der rechten Brustseite einen
silbernen Stern, welcher in dem blau emaillirten, mit Gold eingefaßten Mitteltheile den
Sinnspruch Quis ut Deus in Gold enthält.
Art. X.
Die Inhaber der dritten und jene der vierten Klasse tragen die gegen die vorher-
gehende Klasse noch kleineren Ordenszeichen an einem noch schmäleren, jedoch für beide
Klassen gleich breiten Bande auf das Kleid geheftet.
Art. Xl.
Die Ritter des St. Hubertusordens, welchen das Großkreuz des Verdienstordens vom
heiligen Michael verliehen ist, bezeichnen dasselbe nur durch Tragung des Ordenszeichens
der vierten Klasse.
Inländische Inhaber des Großkrenzes des Verdienstordens vom heiligen Michael, welche
zugleich Inhaber des Großkrenzes des Verdienstordens der Bayerischen Krone sind, tragen
zu den Insignien des letztgenannten Ordens nur den Großkrenzstern und das Ordenszeichen
der vierten Klasse des Verdienstordens vom heiligen Michael.
Im Falle der Verleihung des Großkreuzes des Verdienstordens der Bayerischen Krone
an einen inländischen Inhaber des Großkrenzes des Verdienstordens vom heiligen Michael
wird das demselben zugestellte Ordenskreuz des letztgenannten Ordens gegen Aushändigung
eines Ordenszeichens der vierten Klasse eingezogen.
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