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Die übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirren-
anstalt gefaßten Beschlüsse erhalten hiemit Unsere Genehmigung.
3. In gleicher Weise genehmigen Wir die Beschlüsse hinsichtlich des Nachlasses des
Kaufschillings für einige bei Landau al Isar gelegene Alluvionsflächen, hinsichtlich mehrerer
rückständig gebliebener Konkurrenzbeiträge zur Isarkorrektion unterhalb der Dingolfinger Brücke,
hinsichtlich der Breite der Schutzstreifen sowohl für die in der Ausführung begriffenen, als
auch für die projektirten Isarkorrektionen, endlich hinsichtlich der Ausführung der Isarkor-
rektionen in der Flußstrecke zwischen Niederpöring und Schiltorn.
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, sprechen Wir seinen eifrigen
Bestrebungen für die Förderung der Wohlfahrt des Kreises Unsere wohlgefällige Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
München, den 13. Februar 1887.
Luitpol!d
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. kuz. Dr v. Riedel. hr. v. Feilitzsch.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.
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