Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Militärwesen. Königlich Allerhöchste Ver 
ordnungen: 
a. Das Reichsgesetz über die Fürsorge für 
die Wittwen und Waisen von Angehörigen 
des Reichsheeres und der Kaiserlichen Ma- 
rine vom 17. Juni 1887 betr. 521—524. 
b. Die Ausführung des §. 35 Abs. 2 des 
Reichsgesetzes über die Fürsorge für die 
Wittwen und Waisen von Angehörigen des 
Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine 
vom 17. Juni 1887 betr. 525—526. 
Bekauntmachungen hiezu: 
a. Bestimmungen zur Ausführung des obigen 
Reichsgesetzes vom 17. Juni 1887 betr. 
526—541. 
b. Bewilligung von Wittwen= und Waisen- 
geld für Hinterbliebene von Angehörigen 
der bayerischen Armec in Folge rückwir- 
kender Kraft des vorbezeichneten Reichs 
gesetzes vom 17. Juni 1887 betr. 542 
bis 543. 
. Festsetzung der Wittwen= und Waisengeld- 
beiträge der pensionirten Offiziere, Aerzte 
und Beamten betr. 543—544. 
— Bekanntmachungen, den Vermögensstand des 
Militär-Wittwen= und Waisenfonds, dann 
des Invaliden= und des Militär= milden 
Stiftungsfonds für die Etatsjahre 1884/85, 
1885/86 und 1886/837 belr. 617— 621. 
687—689. 
— Gesetz vom 29. Oktober 1887, den Hauptetat 
der Militärverwallung des Königreichs Bayern 
für die Zeit vom 1. April 1887 bis 31. März 
1888 betr. 626—635. 
— Bekanntmachung, Abänderung der Wehrord- 
0 
Militärwesen — Oberstaatsanwaltschaften. 
nung, hier die Bildung von zwei Ober-Ersatz- 
kommissionen im Bezirk der Kgl. preuß. 11. In- 
fanterie-Brigade betr. 701—702. 
Militär-Wittwen-- und Waisenfond. 521, 
bis 544. 617—621. 687—689. 
Muster und Modellc. Bekanntmachung, den 
Vollzug des Gesetzes vom 11. Januar 1876 
über das Urheberrecht an Mustern und Mo- 
dellen, hier die Führung des Musterregisters 
betr. 27—28. 
Musterregister. 
Modelle“. 
Siehe oben „Muster und 
N. 
Nachsteuer-Regulativ des Branntweins. 597 
bis 609. 
Nahrungsmittelpolizei. Oberpolizeiliche Vor- 
schrift über den Verkehr mit Milch. 365—367. 
Namensbeilegung. 288. 
Naturalverpflegung für die bewaffnete Macht 
im Frieden. Vergütung hiefür. 7—8. 
Notarc. Königlich Allerhöchste Verordnungen, 
die Zahl und die Sitze der Notare betr. 
358—359. 641. 
O. 
Oberpolizeiliche Vorschriften: 
I) über den Verkehr mit Milch. 365—367. 
2) über die Leichenschau und die Zeit der Be- 
erdigung. 690. 
Oberstaatsanwaltschaften. Bezeichnung der 
ständigen Tagschreiber bei denselben als 
„Sekretariatsgehilfen?. 357—3658.
	        
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